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Notfallzulassung gegen Zikaden
Sie übertragen Krankheitserreger und
gefährden die Ernte: Zur Bekämpfung der
Schilf-Glasflügelzikade im Zuckerrüben-
anbau sind per Notfallzulassung mehrere
Pflanzenschutzmittel zugelassen worden.
Es handele sich um reguläre, zugelasse-
ne Produkte, deren Anwendung für 120
Tage ausgeweitet wurden, teilte das
Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit mit.
Die Erreger ließen sich nicht direkt
bekämpfen und es gebe im Zuckerrübenan-
bau zur Bekämpfung der Zikade keine
regulär zugelassen Pflanzenschutzmit-
tel, hieß es zur Begründung.