Ratgeber: Nachrichten

Boykott am Parkplatz unrechtmäßig

Ein Boykottaufruf an einer Parkschranke wegen höherer Preise ist ein unzulässi­ger Eingriff in das Gewerbe des Park­platzbetreibers. Wer Mitarbeiter ab­stelle, um Andere am Einfahren auf den Parkplatz zu hindern, schade dem Be­trieb, entschied das Landgericht Fran­kenthal in einem kuriosen Nachbar­schaftsstreit. (Az.: 5 O 46/23)

Der Betreiber eines Parkplatzes in Speyer hatte die Gebühren angehoben und den bislang gewährten Rabatt für die Besucher eines Restaurants abgeschafft. Daraufhin stellte der Restaurantbetrei­ber Mitarbeiter an die Schranke.

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