Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
BAG-Urteil zu Detektei-Beobachtung     
                                       
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene   
Arbeitnehmer nur dann von einer Detek- 
tei observieren lassen, wenn der Be-   
weiswert der ärztlichen AU-Bescheini-  
gung "durch begründete Zweifel erschüt-
tert ist", die sich anders nicht klären
lassen. Nach einem Urteil des Bundesar-
beitsgerichts (BAG) in Erfurt können   
Arbeitnehmer Anspruch auf Schadenersatz
haben, wenn die Beobachtung nicht ge-  
rechtfertigt war. (Az. 8 AZR 225/23)   
                                       
Als der Arbeitgeber kündigte unter Hin-
weis auf Notizen einer Detektei, klagte
der Arbeitnehmer wegen Verstoß gegen   
die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
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