Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Neues Gesetz zur Schuldnerberatung     
                                       
Überschuldete Verbraucher sollen auch  
künftig möglichst kostenfrei Zugang zu 
einer unabhängigen Beratung haben.     
Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur 
Umsetzung einer EU-Richtlinie hat die  
Bundesregierung auf den Weg gebracht.  
                                       
Der Entwurf sieht vor, dass Angebote   
zur Schuldnerberatung grundsätzlich    
kostenlos sein sollen und höchstens    
eine begrenzte Gebühr fällig werden    
darf. Um Interessenkonflikte zu ver-   
meiden, soll die Unabhängigkeit der    
Schuldenberater sichergestellt werden. 
Bundesweit gibt es derzeit fast 1400   
Schuldnerberatungsstellen.             
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