Ratgeber: Neu ab 2025 (MDR)

Elektronische Patientenakte

Ab 2025 stellen die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten eine elektroni­sche Patientenakte (ePa) zur Verfügung. Sie enthält z.B. Medikationslisten, Arzt- und Befundberichte. Die Akte kann vom Patienten über eine App selbst ver­waltet werden. Wer die Daten einsehen darf, entscheidet der Patient.

Es ist auch möglich, der Einrichtung einer ePa zu widersprechen, z.B. bei Datenschutzbedenken. Widerspricht man, nachdem die ePa bereits angelegt wurde, wird diese gelöscht. Wo der Widerspruch möglich ist, teilt die zuständige Krankenkasse mit.

Amalgam-Füllungen

Ab 2025 dürfen Zahnärztinnen und Zahn­ärzte nur noch in Ausnahmefällen Füllungen aus Amalgam einsetzen. Die EU-Kommission begründet das EU-weite Verbot damit, dass in Amalgam giftiges Quecksilber enthalten ist.

Stattdessen soll für Füllungen als Kassenleistung ein einfacher Kunststoff oder ein ähnlicher Werkstoff verwendet werden. Gegen Zuzahlung wird ein höher­wertiger Kunststoff benutzt. Dental­amalgam darf nur noch eingesetzt wer­den, wenn es der Zahnarzt wegen spezi­fischer medizinischer Erfordernisse für zwingend notwendig hält.

Zusatzbeiträge

Viele Krankenkassen erhöhen zum Jahres­wechsel ihren Zusatzbeitrag. Die Bun­desregierung geht von einer durch­schnittlichen Erhöhung um 0,8 Prozent­punkte auf 2,5 Prozent aus. Die Tech­niker, Deutschlands größte Kranken­kasse, hat ihren Zusatzbeitrag von 1,2 auf 2,45 Prozent mehr als verdoppelt.

Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, haben Mitglieder ein Sonderkündigungs­recht.

Bonusleistungen

Bonuszahlungen der Krankenkassen von bis zu 150 Euro pro Jahr müssen auch weiterhin nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die zugehörige Regelung wurde entfristet und gilt nun dauerhaft.

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