Ab 2025 stellen die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePa) zur Verfügung. Sie enthält z.B. Medikationslisten, Arzt- und Befundberichte. Die Akte kann vom Patienten über eine App selbst verwaltet werden. Wer die Daten einsehen darf, entscheidet der Patient.
Es ist auch möglich, der Einrichtung einer ePa zu widersprechen, z.B. bei Datenschutzbedenken. Widerspricht man, nachdem die ePa bereits angelegt wurde, wird diese gelöscht. Wo der Widerspruch möglich ist, teilt die zuständige Krankenkasse mit.
Ab 2025 dürfen Zahnärztinnen und Zahnärzte nur noch in Ausnahmefällen Füllungen aus Amalgam einsetzen. Die EU-Kommission begründet das EU-weite Verbot damit, dass in Amalgam giftiges Quecksilber enthalten ist.
Stattdessen soll für Füllungen als Kassenleistung ein einfacher Kunststoff oder ein ähnlicher Werkstoff verwendet werden. Gegen Zuzahlung wird ein höherwertiger Kunststoff benutzt. Dentalamalgam darf nur noch eingesetzt werden, wenn es der Zahnarzt wegen spezifischer medizinischer Erfordernisse für zwingend notwendig hält.
Viele Krankenkassen erhöhen zum Jahreswechsel ihren Zusatzbeitrag. Die Bundesregierung geht von einer durchschnittlichen Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent aus. Die Techniker, Deutschlands größte Krankenkasse, hat ihren Zusatzbeitrag von 1,2 auf 2,45 Prozent mehr als verdoppelt.
Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
Bonuszahlungen der Krankenkassen von bis zu 150 Euro pro Jahr müssen auch weiterhin nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die zugehörige Regelung wurde entfristet und gilt nun dauerhaft.