Der Teletext im Ersten

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 Ratgeber: Neu ab 2025 (MDR) 
Elektronische Patientenakte            
                                       
Ab 2025 stellen die Krankenkassen allen
gesetzlich Versicherten eine elektroni-
sche Patientenakte (ePa) zur Verfügung.
Sie enthält z.B. Medikationslisten,    
Arzt- und Befundberichte. Die Akte kann
vom Patienten über eine App selbst ver-
waltet werden. Wer die Daten einsehen  
darf, entscheidet der Patient.         
                                       
Es ist auch möglich, der Einrichtung   
einer ePa zu widersprechen, z.B. bei   
Datenschutzbedenken. Widerspricht man, 
nachdem die ePa bereits angelegt wurde,
wird diese gelöscht. Wo der Widerspruch
möglich ist, teilt die zuständige      
Krankenkasse mit.                      
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