BAG: Kein Mindesturlaub-Verzicht
Arbeitnehmer können in einem gerichtli-
chen Vergleich mit ihrem Arbeitgeber
nicht auf ihren gesetzlichen bezahlten
"Mindesturlaub" verzichten. Bei Beendi-
gung des Arbeitsverhältnisses kann le-
diglich der noch bestehende Mindestur-
laubsanspruch durch eine finanzielle
Vergütung ersetzt werden, entschied das
Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Mit dem Arbeitgeber hatte sich ein Mann
in einem gerichtlichen Vergleich auf
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
geeinigt. Darin wurde die oft genutzte
Formel verwendet "Urlaubsansprüche sind
in natura gewährt". (AZ: 9 AZR 104/24)