Ratgeber: Neu ab 2025 (MDR)
Elektronische Patientenakte
Ab 2025 stellen die Krankenkassen allen
gesetzlich Versicherten eine elektroni-
sche Patientenakte (ePa) zur Verfügung.
Sie enthält z.B. Medikationslisten,
Arzt- und Befundberichte. Die Akte kann
vom Patienten über eine App selbst ver-
waltet werden. Wer die Daten einsehen
darf, entscheidet der Patient.
Es ist auch möglich, der Einrichtung
einer ePa zu widersprechen, z.B. bei
Datenschutzbedenken. Widerspricht man,
nachdem die ePa bereits angelegt wurde,
wird diese gelöscht. Wo der Widerspruch
möglich ist, teilt die zuständige
Krankenkasse mit.