Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Vaterschaftsurlaub für Beamte          
                                       
Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn   
Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei  
Geburt ihres Kindes. Der Anspruch erge-
be sich unmittelbar aus EU-Recht, ur-  
teilte das Verwaltungsgericht in Köln. 
Es gab damit einem Mann Recht, der ge- 
gen Die Bundesrepublik als Dienstherrn 
geklagt hatte. Diese muss ihm seinen   
beantragten Vaterschaftsurlaub nun     
rückwirkend geben und die Tage gut-    
schreiben. (Az.: 15 K 1556/24)         
                                       
Der Beamte hatte sich dabei auf die EU-
Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf 
und Privatleben für Eltern berufen. Für
Privatsektor-Beschäftigte ist es anders
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