Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Unfall mit Kaffee: Klage abgewiesen    
                                       
Nach einem folgenschweren Unfall mit   
heißem Kaffee in einer Ferienwohnung   
auf der Nordseeinsel Wangerooge muss   
die Vermieterin nicht haften. Das Ober-
landesgericht im niedersächsischen Ol- 
denburg wies die Klage ab. Dass die    
Kaffeekanne bei Abschluss des Mietver- 
trags schon kaputt gewesen sei, sei    
nicht bewiesen.                        
                                       
Beim Frühstück passierte der Unfall.   
Die Mutter stellte die Kaffeemaschine  
an. Als sie den Kaffee zum Esstisch    
brachte, löste sich der Henkel. Der    
heiße Kaffee ergoss sich über das Mäd- 
chen, das schwere Verbrennungen erlitt.
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