Der Teletext im Ersten

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 Ratgeber: Neu ab 2025 (MDR) 
Amalgam-Füllungen                      
                                       
Ab 2025 dürfen Zahnärztinnen und Zahn- 
ärzte nur noch in Ausnahmefällen       
Füllungen aus Amalgam einsetzen. Die   
EU-Kommission begründet das EU-weite   
Verbot damit, dass in Amalgam giftiges 
Quecksilber enthalten ist.             
                                       
Stattdessen soll für Füllungen als     
Kassenleistung ein einfacher Kunststoff
oder ein ähnlicher Werkstoff verwendet 
werden. Gegen Zuzahlung wird ein höher-
wertiger Kunststoff benutzt. Dental-   
amalgam darf nur noch eingesetzt wer-  
den, wenn es der Zahnarzt wegen spezi- 
fischer medizinischer Erfordernisse für
zwingend notwendig hält.               
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