Neu ab November 2024 (MDR)
Geschlechtseintrag einfach ändern
Das neue Selbstbestimmungsgesetz tritt
am 1. November 2024 in Kraft. Es er-
möglicht trans- und intergeschlechtli-
chen sowie nicht binären Personen,
ihren Geschlechtseintrag und Vornamen
bei Standesämtern einfacher zu ändern.
Eine einfache Erklärung reicht dafür
aus, ohne dass ärztliche Gutachten oder
richterliche Beschlüsse vorgelegt wer-
den müssen.
Bereits seit August können Anträge für
die Namens- und Geschlechtsänderung
gestellt werden. Bevor die Änderung
erfolgt, müssen drei Monate seit der
Anmeldung vergangen sein. Diese Frist
gilt als offizielle Bedenkzeit.