Der Teletext im Ersten

Nutzen Sie bitte zur bestmöglichen Audio-Ausgabe die textbasierte Mobilversion unseres ARD-Textes.

Bei dieser Bildschirmgröße können wir den klassischen ARD Text nicht anzeigen.
Wir empfehlen Ihnen daher die Mobilversion von ARD Text.

PS. Am besten dann gleich ein Lesezeichen für die Mobilversion setzen - dann geht's beim nächsten Mal schneller.

Zur Mobilversion

  Neu ab November 2024 (MDR) 
Geschlechtseintrag einfach ändern      
                                       
Das neue Selbstbestimmungsgesetz tritt 
am 1. November 2024 in Kraft. Es er-   
möglicht trans- und intergeschlechtli- 
chen sowie nicht binären Personen,     
ihren Geschlechtseintrag und Vornamen  
bei Standesämtern einfacher zu ändern. 
Eine einfache Erklärung reicht dafür   
aus, ohne dass ärztliche Gutachten oder
richterliche Beschlüsse vorgelegt wer- 
den müssen.                            
Bereits seit August können Anträge für 
die Namens- und Geschlechtsänderung    
gestellt werden. Bevor die Änderung    
erfolgt, müssen drei Monate seit der   
Anmeldung vergangen sein. Diese Frist  
gilt als offizielle Bedenkzeit.        
<< 168            1/2                  
Lorem ipsum dolor sit amet

Unterseite

1/2
1 2 3 Rot
4 5 6 Grün
7 8 9 Gelb
0 Blau