Neu ab August 2025 (MDR)

Neues zum Ausbildungsjahr-Start

Zum 1.August 2025 treten bundesweit neue Ausbildungsordnungen für eine praxisnähere und modernere Ausbildung in fünf Handwerksberufen in Kraft: Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, Schornsteinfeger, Fotograf, Gold- und Silberschmied und Edelsteinfasser.

Auszubildende, die ab August oder Sep­tember ihre Lehre beginnen, erhalten eine höhere Ausbildungsvergütung von mindestens 682 Euro brutto monatlich (seit Anfang 2025). Das entspricht einem Plus von 33 Euro im Vergleich zu Azubis, die 2024 mit der Ausbildung bei Mindestvergütung begonnen haben.

Neue Regeln für Künstliche Intelligenz

Ab 2.August muss bei allgemein zugäng­lichen neuen KI-Systemen angegeben sein, mit welchen Inhalten ihr Wissen trainiert wurde. Auch muss dokumentiert sein, wie das KI-Modell entwickelt wur­de und wie das Urheberrecht bei der Verwendung von Texten und Bildern ge­wahrt wird.

Damit werden weitere Kriterien einer EU-Verordnung umgesetzt, die für mehr Transparenz und Sicherheit im Umgang mit KI sorgen soll. Bestehende KI-Modelle haben laut Deutscher Industrie- und Handelskammer bis Mitte 2027 Zeit, um sich diesen neuen Regeln anzupassen.

Neue Vergütung bei Photovoltaik-Anlagen

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Vergütung für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen, alle sechs Monate um ein Prozent reduziert.

Damit sinkt die Einspeisevergütung für ab dem 1.August neu installierte Anla­gen bis 10 Kilowatt-Peak (kWp) bei einer Teileinspeisung ins Stromnetz von 7,94 auf 7,87 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und bei einer Volleinspeisung von 12,60 auf 12,48 Cent/kWh. Für schon bestehenden Photovoltaikanlagen gibt es einen Garantiepreis für 20 Jahre.