Das neue Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft. Es ermöglicht trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht binären Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen bei Standesämtern einfacher zu ändern. Eine einfache Erklärung reicht dafür aus, ohne dass ärztliche Gutachten oder richterliche Beschlüsse vorgelegt werden müssen. Bereits seit August können Anträge für die Namens- und Geschlechtsänderung gestellt werden. Bevor die Änderung erfolgt, müssen drei Monate seit der Anmeldung vergangen sein. Diese Frist gilt als offizielle Bedenkzeit.
Ab dem 20. November 2024 dürfen Drohnen mit Wärmebildkameras offiziell zur Rettung von Rehkitzen und anderen Tieren auf Feldern eingesetzt werden. Das soll verhindern, dass Tiere in hohen Gräsern von Mähmaschinen verletzt werden. Drohnen können nun aber auch zum Einsatz kommen, um Wildtiere nach einem Unfall zu sichten und zu retten. Vom allgemeingültigen Drohnen-Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten darf dabei abgewichen werden. Laut Bundesverkehrsministerium darf der Abstand z.B. auf zehn Meter reduziert werden, wenn entsprechend tief geflogen wird.