Der Teletext im Ersten

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 Ratgeber: Neu ab September  
Radikalschnitte im Garten noch verboten
                                       
                                       
Noch bis Ende September ist es nicht   
erlaubt, Hecken, Gebüsche, Laub- oder  
Nadelgehölze stark zurückzuschneiden   
oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39
im Bundesnaturschutzgesetz untersagt   
zwischen dem 1. März und dem 30. Sep-  
tember solche Radikalschnitte.         
                                       
Damit sollen brütende Vögel und ihre   
Nester geschützt werden. Sogenannte    
Form- und Pflegeschnitte sind das ganze
Jahr erlaubt. Aber auch dabei sollte   
auf eventuell vorhandene Nester Rück-  
sicht genommen werden.                 
                                       
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