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Namensrecht wird flexibler

Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, das mehr Flexibilität beim Namensrecht ermöglicht.

Ehepartner dürfen künftig beide einen Doppelnamen tragen. Bisher konnte nur einer den bisherigen Namen als Begleitnamen hinzuzufügen. Kinder dürfen künftig ebenfalls einen Doppelnamen führen - auch dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen tragen.

Zudem gewährt das Gesetz mehr Freiheiten bei der Wahrung von Traditionen bestimmter Völkergruppen bei der Namensgebung.

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