Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Grenzen für Fiskus bei NED-Pendlern    
                                       
Arbeitnehmer, die zur Arbeit in die    
Niederlande pendeln oder dorthin umzie-
hen, können in solchen Fällen mögliche 
Steuervorteile behalten. Zahlt der Ar- 
beitgeber einen Teil des Lohns steuer- 
frei aus, darf nicht ersatzweise der   
deutsche Fiskus zugreifen, wie der Bun-
desfinanzhof (BFH) in München in einem 
Urteil entschied. (Az. VI R 29/22)     
                                       
Nach den Vorschriften des Nachbarlands 
können Arbeitgeber Grenzgängern und um-
ziehenden Beschäftigten aus dem Ausland
bestimmte Kosten steuerfrei ersetzen   
bzw.mit O.k.der Finanzbehörden pauschal
30 % des Lohns steuerfrei auszahlen.   
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