Grenzen für Fiskus bei NED-Pendlern
Arbeitnehmer, die zur Arbeit in die
Niederlande pendeln oder dorthin umzie-
hen, können in solchen Fällen mögliche
Steuervorteile behalten. Zahlt der Ar-
beitgeber einen Teil des Lohns steuer-
frei aus, darf nicht ersatzweise der
deutsche Fiskus zugreifen, wie der Bun-
desfinanzhof (BFH) in München in einem
Urteil entschied. (Az. VI R 29/22)
Nach den Vorschriften des Nachbarlands
können Arbeitgeber Grenzgängern und um-
ziehenden Beschäftigten aus dem Ausland
bestimmte Kosten steuerfrei ersetzen
bzw.mit O.k.der Finanzbehörden pauschal
30 % des Lohns steuerfrei auszahlen.