








Ratgeber: Neu ab September
ePA: Übergangsfrist für Ärzte endet
Für die Nutzung der elektronischen Pa-
tientenakte (ePA) endet im September
die Übergangsfrist für Ärzte und andere
Leistungserbringer. Ab dem 1. Oktober
2025 gilt für sie eine Nutzungspflicht.
Alle medizinischen Informationen wie
Diagnosen, Behandlungen oder Medikatio-
nen müssen digital hinterlegt und zen-
tral zugänglich gemacht werden.
Versicherte behalten weiterhin die Kon-
trolle über ihre Daten. Zugriff erhal-
ten Ärzte nur nach Zustimmung über die
elektronische Gesundheitskarte oder die
ePA-App und haben somit Zugriff auf
alle Daten der ePA.