Der Teletext im Ersten

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 Ratgeber: Neu ab September  
ePA: Übergangsfrist für Ärzte endet    
                                       
Für die Nutzung der elektronischen Pa- 
tientenakte (ePA) endet im September   
die Übergangsfrist für Ärzte und andere
Leistungserbringer. Ab dem 1. Oktober  
2025 gilt für sie eine Nutzungspflicht.
Alle medizinischen Informationen wie   
Diagnosen, Behandlungen oder Medikatio-
nen müssen digital hinterlegt und zen- 
tral zugänglich gemacht werden.        
                                       
Versicherte behalten weiterhin die Kon-
trolle über ihre Daten. Zugriff erhal- 
ten Ärzte nur nach Zustimmung über die 
elektronische Gesundheitskarte oder die
ePA-App und haben somit Zugriff auf    
alle Daten der ePA.                    
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