Der Teletext im Ersten

Nutzen Sie bitte zur bestmöglichen Audio-Ausgabe die textbasierte Mobilversion unseres ARD-Textes.

Bei dieser Bildschirmgröße können wir den klassischen ARD Text nicht anzeigen.
Wir empfehlen Ihnen daher die Mobilversion von ARD Text.

PS. Am besten dann gleich ein Lesezeichen für die Mobilversion setzen - dann geht's beim nächsten Mal schneller.

Zur Mobilversion

      Ratgeber: Nachrichten  
Datenschutz bei Medikamentenverkauf    
                                       
Vor dem Verkauf von Medikamenten über  
das Internet muss die ausdrückliche    
Einwilligung der Kunden zur Erhebung   
ihrer Daten eingeholt werden. Das gilt 
auch bei nicht rezeptpflichtigen Mit-  
teln, wie der Bundesgerichtshof in     
Karlsruhe entschied. Ein Apotheker hat-
te gegen zwei andere Apotheker geklagt,
die Medikamente über die Plattform des 
Internethändlers Amazon vertrieben.    
(AZ: I ZR 222/19 und I ZR 223/19)      
                                       
Bei der Bestellung über Amazon Market- 
place mussten Name, Adresse und eventu-
ell weitere Infos für eine Individuali-
sierung des Mittels angegeben werden.  
<< 166                         weiter >
Lorem ipsum dolor sit amet

Unterseite

1/1
1 2 3 Rot
4 5 6 Grün
7 8 9 Gelb
0 Blau