Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Flug: Kein Geld nach Blitzeinschlag    
                                       
Wird ein Flugzeug beim Landeanflug vom 
Blitz getroffen und muss deswegen über-
prüft werden, können Passagiere des an-
schließenden verspäteten Fluges in der 
Regel kein Geld von der Fluggesell-    
schaft verlangen. Der EuGH urteilte in 
Luxemburg, dass ein Blitzeinschlag ei- 
nen außergewöhnlichen Umstand darstel- 
len kann, der das Unternehmen von einer
Entschädigungszahlung befreit.         
                                       
Um sich von der Verpflichtung zu be-   
freien, müsse das Luftfahrtunternehmen 
aber nachweisen, dass es alle zumut-   
baren Maßnahmen ergriffen hat, so die  
Richterinnen und Richter.              
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