Am 1. Juli werden wie jedes Jahr wieder die Renten angehoben. Sie steigen jetzt das zweite Mal in Ost und West gleichermaßen, diesmal um 3,74 Prozent. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet das monatlich 66,15 Euro mehr Rente.
Bei Hinterbliebenenrenten gibt es durch die allgemeine Rentenanpassung ab Juli einen höheren Freibetrag für eigenes Einkommen. Dieser steigt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung von rund 1.038 Euro netto auf rund 1.076 Euro netto.
Für Menschen, die in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert waren, steigt die SED-Opferrente. Sie beträgt ab 1. Juli 400 Euro nach zuvor 330 Euro. Neu ist, dass sie nicht mehr an eine Bedürftigkeit gekoppelt ist.
Die monatliche Entschädigung für anerkannt beruflich Verfolgte steigt von 240 auf 291 Euro. Ab nächstem Jahr wird die SED-Opferrente anhand der allgemeinen Rentenentwicklung angepasst.
Seit dem 1. Januar gilt ein um 0,2 Prozent erhöhter Pflegebeitragssatz für gesetzlich Versicherte. Er stieg von 3,4 auf 3,6 Prozent. Bei den gesetzlichen Renten wurde das bislang noch nicht berücksichtigt. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge wird der neue Pflegebeitrag rückwirkend für die ersten sechs Monate des Jahres einmalig abgezogen, konkret 4,8 Prozent.
Bei einem Rentenzahlbetrag von 1.000 Euro seien das zwölf Euro. Ab August werden dann die allgemein gültigen 3,6 Prozent für den Pflegebeitragssatz bei der Rente berechnet.
Die rund 1,3 Millionen Beschäftigten in der Altenpflege bekommen mehr Geld. Für Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn im Juli auf 16,10 Euro pro Stunde (bisher 15,50 Euro). Für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung sind es 17,35 Euro (bisher 16,50 Euro) und für Pflegefachkräfte 20,50 Euro (bisher 19,50 Euro).
Vom höheren Mindestlohn profitieren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Pflegebetrieben. Bei Beschäftigungen in Privathaushalten ist der im Januar angehobene gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro Grundlage.
Im Juli werden die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem einzigen Topf zusammengelegt. Pro Kalenderjahr gibt es jetzt bis zu 3.539 Euro. Bei der Verhinderungspflege zahlt die Pflegeversicherung Ersatz, wenn die pflegende Person im Urlaub oder krank ist und die Betreuung nicht übernehmen kann.
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, können Angehörige sie stationär in einer Pflegeeinrichtung unterbringen, in Kurzzeitpflege. Beides ist künftig bis zu acht Wochen lang möglich.