Gas- und Stromkunden müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Vertrages eine Schlussrechnung von ihrem Anbieter erhalten. Das schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) betonte. Er hatte den Energieversorger Eon verklagt, weil der eine Kundin knapp zehn Monate lang auf ihre Schlussrechnung warten ließ.
Kunden müssten über ihr eventuelles Guthaben rechtzeitig informiert werden, hieß es weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eon hat Berufung eingelegt. (Az. 37 O 2240/24)