Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
BSG-Urteil: Anspruch auf Grundrente    
                                       
Rentenversicherte können sich mit      
freiwilligen Beiträgen keine Ansprüche 
auf die 2021 eingeführte Grundrente    
sichern. Für den Grundrentenanspruch   
zählen nur Pflichtbeitragszeiten, ur-  
teilte das Bundessozialgericht. (AZ: B 
5 3/24 R)                              
                                       
Geklagt hatte ein Rentner aus dem Mann-
heimer Raum, der nach 230 Monaten      
Pflicht- und späteren freiwilligen Bei-
trägen während seiner Selbstständigkeit
eine Rente von monatlich 800 Euro er-  
hält. Für einen Anspruch auf Grundrente
seien 396 Monate (33 Jahre) an Pflicht-
beiträgen notwendig.                   
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