Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Schwanger: Urteil zu Kündigung         
                                       
Eine Arbeitnehmerin ist arbeitsrecht-  
lich dann gesichert schwanger, wenn ein
ärztliches Attest vorliegt. Ein selbst 
durchgeführter positiver Test sei als  
Nachweis nicht ausreichend, urteilte   
das Bundesarbeitsgericht. Wurde die    
Schwangerschaft erst nach der Frist zur
Einreichung einer Kündigungsschutzklage
ärztlich bestätigt, begründet dies al- 
lerdings die nachträgliche Zulassung   
der Kündigungsschutzklage. (AZ: 2 AZR  
156/24)                                
                                       
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen  
nach deutschem und EU-Recht Kündigungs-
schutz.                                
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