Ratgeber: Nachrichten

Keine Höhenbegrenzung für Hecken

Für Hecken zwischen zwei benachbarten Grundstücken in Hessen gibt es einem Urteil des Landgerichts Hanau zufolge keine Höhenbegrenzung. Aus den Vor­schriften des hessischen Nachbarrechts ergeben sich keine Vorgaben, wie hoch eine Hecke an einer Grundstücksgrenze wachsen darf, wie das Gericht mitteil­te. Für die Feststellung der zulässigen Entfernung vom Nachbargrundstück kann ein Mittelwert der Stämme gebildet werden (Az.: 2 S 205/19).

Zwei Nachbarn hatten sich um die Höhe einer Thujahecke gestritten. Ein Nach­bar forderte ihren Rückschnitt.

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