Für Hecken zwischen zwei benachbarten Grundstücken in Hessen gibt es einem Urteil des Landgerichts Hanau zufolge keine Höhenbegrenzung. Aus den Vorschriften des hessischen Nachbarrechts ergeben sich keine Vorgaben, wie hoch eine Hecke an einer Grundstücksgrenze wachsen darf, wie das Gericht mitteilte. Für die Feststellung der zulässigen Entfernung vom Nachbargrundstück kann ein Mittelwert der Stämme gebildet werden (Az.: 2 S 205/19).
Zwei Nachbarn hatten sich um die Höhe einer Thujahecke gestritten. Ein Nachbar forderte ihren Rückschnitt.