Ratgeber: Nachrichten

Urteil zu unzulässigen Bankgebühren

Bankkunden können Kontogebühren auch noch nach Jahren zurückfordern, wenn sie der Gebührenerhebung ursprünglich nicht zugestimmt hatten. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt muss einem früheren Kunden nun knapp 200 Eu­ro zurückzahlen. Sie habe die Entgelte ab 2018 ohne Rechtsgrundlage verein­nahmt, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Es habe kei­ne vertragliche Einigung zwischen Spar­kasse und dem Kunden gegeben - denn die Zustimmung-durch-Nichtablehnung-Klausel war unwirksam. (Az. XI ZR 139/23)

>> Blankoverordnung für Physiotherapie