Bankkunden können Kontogebühren auch noch nach Jahren zurückfordern, wenn sie der Gebührenerhebung ursprünglich nicht zugestimmt hatten. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt muss einem früheren Kunden nun knapp 200 Euro zurückzahlen. Sie habe die Entgelte ab 2018 ohne Rechtsgrundlage vereinnahmt, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Es habe keine vertragliche Einigung zwischen Sparkasse und dem Kunden gegeben - denn die Zustimmung-durch-Nichtablehnung-Klausel war unwirksam. (Az. XI ZR 139/23)