Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag als unzulässig abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.
Ein Mann aus dem MDR-Sendegebiet wollte rund 300 Euro nicht zahlen und sah seine Grundrechte verletzt. Er bemängelte mangelnde Staatsferne und Transparenz. Die Klage scheiterte, weil er zuvor nicht alle Rechtsmittel vor Verwaltungsgerichten ausgeschöpft hatte, teilte das Gericht mit.