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Gericht urteilt gegen "Bild"

Die "Bild"-Zeitung durfte keine Fotos der drei somalischen Geflüchtete veröf­fentlichen, die im Juni gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze vorgegangen waren.Die Berichter­stattung stelle eine andauernde schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, so das Landgericht Frankfurt am Main. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch ihre Vornamen wurden unzulässig ausgeschrieben. Kein gesteigertes öf­fentliches Interesse bestehe daran, in einer Form über die Asylsuchenden zu berichten, dass diese identifiziert werden könnten, urteilte das Gericht.

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