Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) hat die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages kritisiert. Robra sagte im Magdeburger Landtag, der Zeitpunkt der Klage einen Tag vor der Sitzung der Rundfunkkommission habe ihn gestört. "Das ist nicht die feine Art gewesen, man hätte auch warten können."
ARD und ZDF hatten die Beschwerde am Dienstag eingereicht. Sie richtet sich dagegen, dass die Länder bisher keinen Beschluss zum Rundfunkbeitrag gefasst haben. Eine fristgerechte Anpassung zum 1.1 2025 sei damit nicht mehr möglich.