Die "Bild"-Zeitung durfte keine Fotos der drei somalischen Geflüchtete veröffentlichen, die im Juni gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze vorgegangen waren.Die Berichterstattung stelle eine andauernde schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, so das Landgericht Frankfurt am Main. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auch ihre Vornamen wurden unzulässig ausgeschrieben. Kein gesteigertes öffentliches Interesse bestehe daran, in einer Form über die Asylsuchenden zu berichten, dass diese identifiziert werden könnten, urteilte das Gericht.