Neu ab November 2024 (MDR)

Geschlechtseintrag einfach ändern

Das neue Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft. Es er­möglicht trans- und intergeschlechtli­chen sowie nicht binären Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen bei Standesämtern einfacher zu ändern. Eine einfache Erklärung reicht dafür aus, ohne dass ärztliche Gutachten oder richterliche Beschlüsse vorgelegt wer­den müssen. Bereits seit August können Anträge für die Namens- und Geschlechtsänderung gestellt werden. Bevor die Änderung erfolgt, müssen drei Monate seit der Anmeldung vergangen sein. Diese Frist gilt als offizielle Bedenkzeit.

Drohnen zum Schutz von Wildtieren

Ab dem 20. November 2024 dürfen Drohnen mit Wärmebildkameras offiziell zur Rettung von Rehkitzen und anderen Tieren auf Feldern eingesetzt werden. Das soll verhindern, dass Tiere in ho­hen Gräsern von Mähmaschinen verletzt werden. Drohnen können nun aber auch zum Einsatz kommen, um Wildtiere nach einem Unfall zu sichten und zu retten. Vom allgemeingültigen Drohnen-Mindest­abstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten darf dabei abgewichen werden. Laut Bundesverkehrs­ministerium darf der Abstand z.B. auf zehn Meter reduziert werden, wenn ent­sprechend tief geflogen wird.