Innenminister Dobrindt (CSU) geht davon aus, dass das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD für ein etwaiges Verbotsverfahren nicht ausreichen wird.
Das Gutachten beschäftige sich lediglich mit dem "Element Menschenwürde". Auf für ein Verbotsverfahren wesentliche Teile beziehe es sich dagegen "explizit nicht", darunter die Frage nach dem Angriff auf den Rechtsstaat sowie auf die Demokratie.
Die AfD wehrt sich juristisch gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes als "gesichert rechtsextremistisch".