Das Bundesverwaltungsgericht stuft Abschiebungen alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten nach Griechenland als zulässig ein.
Trotz Mängeln im griechischen Aufnahmesystem drohe diesen Schutzberechtigten keine extreme Not in dem Land, hieß es. Geklagt hatten zwei Männer aus Nord-Gaza und Somalia, die in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt worden und nach Deutschland weitergereist waren.
Der Maßstab sei, ob den Migranten in Griechenland "Brot, Bett und Seife" zur Verfügung stünden, so der Richter.