Arbeitnehmer, die zur Arbeit in die Niederlande pendeln oder dorthin umziehen, können in solchen Fällen mögliche Steuervorteile behalten. Zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Lohns steuerfrei aus, darf nicht ersatzweise der deutsche Fiskus zugreifen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem Urteil entschied. (Az. VI R 29/22)
Nach den Vorschriften des Nachbarlands können Arbeitgeber Grenzgängern und umziehenden Beschäftigten aus dem Ausland bestimmte Kosten steuerfrei ersetzen bzw.mit O.k.der Finanzbehörden pauschal 30 % des Lohns steuerfrei auszahlen.