Ratgeber: Nachrichten

Grenzen für Fiskus bei NED-Pendlern

Arbeitnehmer, die zur Arbeit in die Niederlande pendeln oder dorthin umzie­hen, können in solchen Fällen mögliche Steuervorteile behalten. Zahlt der Ar­beitgeber einen Teil des Lohns steuer­frei aus, darf nicht ersatzweise der deutsche Fiskus zugreifen, wie der Bun­desfinanzhof (BFH) in München in einem Urteil entschied. (Az. VI R 29/22)

Nach den Vorschriften des Nachbarlands können Arbeitgeber Grenzgängern und um­ziehenden Beschäftigten aus dem Ausland bestimmte Kosten steuerfrei ersetzen bzw.mit O.k.der Finanzbehörden pauschal 30 % des Lohns steuerfrei auszahlen.

>> Netz-Marktplätze: Oft fehlen Daten