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Verfassungsgericht weist Klage ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rund­funkbeitrag als unzulässig abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Ein Mann aus dem MDR-Sendegebiet wollte rund 300 Euro nicht zahlen und sah sei­ne Grundrechte verletzt. Er bemängelte mangelnde Staatsferne und Transparenz. Die Klage scheiterte, weil er zuvor nicht alle Rechtsmittel vor Ver­waltungsgerichten ausgeschöpft hatte, teilte das Gericht mit.

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