Der Freistaat Bayern hat dem Tabakkonzern Philip Morris zurecht eine Informationskampagne über die Gefahr des Zigarettenrauchens verboten. Das urteilte das Verwaltungsgericht München.
Der Konzern stellt Zigaretten und auch Tabakverdampfer. In Anzeigen wies er darauf hin, dass Zigarettenrauch über 90 krebserregende Substanzen enthalte und der Verzicht auf Tabak am besten sei. Nikotinbeutel, E-Zigaretten oder Tabakerhitzer seien potenziell weniger schädlich, aber nicht schadstofffrei, auch machten sie süchtig. Bayern untersagte das als unerlaubte Tabakwerbung.